Die Osterpause ist beendet. Sie war ja nur kurz. Heute möchte ich die Aufmerksamkeit wieder auf eine der vielen Merkwürdigkeiten und Unverschämtheiten bieten, die Stuttgart dem Verkehr, und insbesondere dem Radverkehr zu bieten hat.
Die Führung von Fuß- und Radverkehr im Schloßgarten über die Brücke über die #S21-Baustelle hinweg ist beendet. Stattdessen wird der Radverkehr, vom Ferdinand-Leitner-Steg kommend, „hinter“ dem Planetarium vorbei geführt. Hinter im Sinne von weiter weg vom ehemaligen Schloßgarten und der Baustelle.
Zwischen Planetarium und Innenministerium (dieser riesige, in den letzten Jahren gebaute Klotz im Park) kommen einige Fußgänger über den Steg über die B14 vom oder zum Kernerviertel beim Hotel Le Méridien. Eine klassische Stelle für einen Fußgängerüberweg also. Viel erwarteter Querungsbedarf von Fußgängern trifft auf eine Stelle mit viel Fahrverkehr. Würde es sich um Kfz-Verkehr handeln, wäre hier ganz selbstverständlich eine Stelle für einen Zebrastreifen oder gar eine Ampel. Aber an der Stelle besteht der Fahrverkehr aus Radfahrern. Also, was tun?

Das zweite Schild gemeinsamer Geh-/Radweg ist auf dem Bild leicht zu übersehen.
Die Situation zusammengefasst: man kommt von einem getrennten Geh-/Radweg (Zeichen 241), hat als Radfahrer dann auf einmal ein Stück Gehweg, auf dem fahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, und dann folgt wieder eine andere Situation mit einem gemeinsamen Geh-/Radweg (Zeichen 240).
Die Verwaltungsvorschriften zu StVO schreiben eigentlich nicht umsonst eine Stetigkeit der Radverkehrsführung vor.

Für Fußgänger ist die Situation ähnlich beschissen. Statt sicher die Stelle überqueren zu können müssen sie sich damit abfinden dass sie von Radfahrern umkurvt werden, die hoffentlich das Schild gesehen und abgebremst haben. Wobei Radfahrer an der Stelle, aus einer Kurve kommend, lieber ihre Augen auf den Weg vor sich haben (Belagwechsel, Fußgänger) statt auf Schilder.
Langsam wächst der Verdacht, das Stadt und Land zusammen gelegt und gemeinsam ein 1000er Paket des Zusatzschilds „Radfahrer frei“ gekauft haben und jetzt überall Fußgänger und Radfahrer aufeinander hetzen, um alle Schilder loszuwerden. Obwohl, es könnte auch ein noch größeres Paket gewesen sein.
Mich würde intetessieren wie Gerichte diese Kombination BPL und „Rad frei“ sehen. Gilt dies als stetige Führung oder nicht?
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Da keine Fahrbahn vorhanden, genauer: es ist kein straßenbegleitender Radweg, ist auch eine Benutzungspflicht irrelevant.
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Dann gibt es keinen durchgehenden Radweg mehr durch den Schlossgarten bis in die Neckarstrasse? Muss ich jetzt B14 fahren, wenn ich nicht auf Gehwegen unterwegs sein möchte?
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Oder durch das Kernerviertel.
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Sie hätten auch „Radfahrer absteigen“ bestellen können.
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Das haben die nicht mehr gewagt, denke ich. Die „Radszene“ in Stuttgart ist bei solchen Sachen auf den Hauptradrouten die letzten zwei, drei Jahre ziemlich sensibel geworden.
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Das Schild hätte die Proteststicker keine zwei Tage lang überlebt…
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