Schilderirrsinn – Schneller!

Ja, mich gibt’s noch, dieses Blog auch. Was es nicht gibt ist schlicht und einfach die Zeit. Zum Einen war da ein kurzer Urlaub, zum Anderen schreibe ich an einem längeren Artikel. Und dann noch das Übliche, also Arbeit, Familie, halt alles wie immer.

Aber jetzt zum Neuen. Neulich, genauer gesagt gestern, am 08.06., fuhr ich mal wieder zur Arbeit am Neckar und durch den Schloßgarten. Dabei fiel mir kurz bevor es vom Geh-/Radweg an der B14 im Neckartal hoch zum Leuze geht diese Schilderkombination auf.

IMG_20180608_163800_892

Man hat wohl mal akzeptiert, dass Radfahrer auch mal schneller als 15 km/h fahren können 🙂

Wer den Fehler bei den Schildern entdeckt (ausser den Mäharbeiten, die nirgends waren) kriegt einen warmen Händedruck. Norbert, du nicht, für dich ist das zu einfach.

11 Kommentare zu „Schilderirrsinn – Schneller!

      1. Das betrifft den Schilderbaum im Ganzen; hinsichtlich der Richtlinien zur Aufstellung von Verkehrszeichen. Das Ding steht auf dem, also im Weg. Außerdem müssten die Schilder deutlich höher (2 m) angebracht sein und der Standfuß erscheint mir auch recht kurz. Siehe auch hier:

        Like

  1. Norbert, du nicht, für dich ist das zu einfach.

    Es wurde noch nicht alles genannt, was ich bemängeln würde, wenn ich dürfte.

    Like

    1. Okay, leg los. Ich muss zugeben, mir ist nur das „km“ in der Geschwindigkeitsbeschränkung aufgefallen, auf die Höhe oder den Fuss habe ich gar nicht mehr geachtet. Bin gespannt was noch kommt.

      Like

      1. Also ergänzend zu dem schon gesagten:
        – Das verwendete Zusatzzeichen gibt es so nicht. Da gehört eine Variante von Zeichen 1001 hin.
        – Wenn ich das Mäharbeiten haben will, müsste das m. E. auf ein eigenes Zusatzzeichen. Dann würde das gegen die VwV-StVO verstoßen „Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden“ Es geht um die Erfassbarkeit der Information. Und ist es wichtig, was genau gearbeitet wird?
        – Handschrift entspricht nicht der amtlichen Vorgabe/Vorlage. Veränderungen der amtlichen Vorgabe sind nicht zulässig.
        – VZ Zeichen 123 „Arbeitsstelle“ braucht keine nähere Erläuterung der Art der Arbeitsstelle – aber das kann man sicherlich diskutieren. Wenn würde das Zusatzzeichen direkt darunter gehören.
        – Ob der Fuß die Windlast von 3 (bzw. 4) Schilder aushält?
        – Kann ich nicht überprüfen, aber die Beschädigungen lassen vermuten, dass zumindest das 30-Schild nicht mehr ausreichend reflektiert …

        Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

        Like

  2. Mittlerweile ist das Schild weg. Und die Mäharbeiten wohl beendet. Die Hecken wurden auch gestutzt. Aber: nur bis zur Stadtteilgrenze. Das heißt, in Stuttgart-Ost wurde alles schick gemacht, aber sobald man die Grenze nach Stuttgart-Wangen überfährt ragen die Hecken wieder auf den Weg und verschmälern ihn gefährlich. An einer leichten Kurve so, dass sie schlecht einsehbar wird. Ich werde es mal beobachten, ob das diese Woche noch gemacht wird. Vielleicht kam der Feierabend dazwischen. Wenn nicht ist es wohl wieder Zeit für eine Gelbe Karte. Ob ich die Bezirksvorsteherin mit einschalte überlege ich noch.

    Like

Hinterlasse eine Antwort zu DS-pektiven Antwort abbrechen