Schilderirrsinn – Doppelt gemoppelt 2

Wie im Beitrag Schilderirrsinn – Doppelt gemoppelt kurz erwähnt ist es für die Stadt Stuttgart kein Problem für ein temporäres Halteverbot innerhalb eines bestehenden Halteverbots zu kassieren. Diese Woche so geschehen in der Kienestraße.

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Ein absolut absolutes Halteverbot

Warum machen die Firmen so etwas, für etwas zahlen dass dem Augenschein nach nichts bringt? Ich vermute, sowas machen Umzugsfirmen. Weil anders eine Entfernung des Falschparkers in Stuttgart nicht möglich ist, nicht mal eine gebührenpflichtige Verwarnung, umgangssprachlich „Knöllchen“.

5 Kommentare zu „Schilderirrsinn – Doppelt gemoppelt 2

  1. Das fest montierte VZ hat keine Pfeile, die es bei der Aufstellung am Straßenrand bräuchte. Schon mit ein bisschen Lebenserfahrung sollte man drauf kommen, dass dieser Papierzusatz nichts taugt.

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        1. Ja ok, wenn es einen Bereich markiert. Aber das fest montierte gilt ja ganz normal bis zu nächsten Einmündung, Anders gefragt: wo käme dann ein Z283 ohne Pfeile in Betracht?

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          1. z. B. über einen Schachtdeckel oder wenn du ein Fläche mit einer Bodenmarkierung sperren möchtest und vor allem als Zonen-Zeichen 290.1/290.2

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