Verkehrsberuhigte Bereiche sind für Fußgänger

Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

Aus den Verwaltungsvorschriften zur StVO zu Zeichen 325.1 „Verkehrsberuhigter Bereich“.

Verwaltungsvorschriften sind geltendes Recht für Behörden, auch für die Stadt Stuttgart. Eigentlich wird diese Vorschrift so interpretiert dass keine Gehwege oder Fahrspuren in solchen Bereichen ausgewiesen werden.

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Stuttgart-West, Rötestraße

Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

Keine weiteren Verkehrszeichen müsste doch Einbahnstraßen auch umfassen, oder?

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Zuffenhausen, Markgröninger Straße
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Wangen, Biberacher Straße

Die Liste ist unvollständig. Aber es drängt sich der Eindruck auf dass der überwiegende Teil der verkehrsberuhigten Bereiche in Stuttgart nicht den VwV-StVO entsprechen. Aber Vorschriften interessieren die Ämter in dieser Stadt eher selten.

 

6 Kommentare zu „Verkehrsberuhigte Bereiche sind für Fußgänger

  1. Du hast was gegen Einbahnstraßenregelungen in verkehrsberuhigten Bereichen? Wenn man die Soll-Vorschrift so auslegen würde, würde man zu einem Ergebnis kommen, dass völlig entgegen gesetzt zum Regelungswillen ist, den Verkehr so zu gestalten, dass der Straßenraum vorrangig zum Aufenthalt geeignet ist. Wenn man nur aus Verkehr aus einer Richtung achten muss, dient das dem Zweck.

    s. https://www.juraforum.de/lexikon/teleologische-interpretation

    Verwaltungsvorschriften haben keine Außenwirkung, d. h. für dich ist es völlig egal, ob die Behörde nun in den VwV stehen hat, was du zitiert hast und anders handelt oder „In Verkehrsberuhigten Bereichen muss soviel geparkt werden, dass Kinder sich nicht den Straßenraum aneignen.“ Der Gleichheitsgrundsatz für Verwaltungshandeln führt nur zum Rechtsanspruch, dass die Verwaltung Gleiches Gleich behandelt. Wenn sie also überall Falschparker in verkehrsberuhigten Bereichen abschleppt, nur bei dir nicht, kannst du erwarten, dass auch deinen Kindern ermöglicht wird, auf der Straße zu spielen. Wenn umgekehrt nur bei dir abgescheppt wird … VwV sind für den Bürger rechtlich – solange nicht irgendwo in einem Gesetz das anders festgelegt ist – völlig belanglos und bekommen nur indirekt eine rechtliche Bedeutung. Aber wo setzen die Behörden die VwV zur StVO wirklich konsequent um, dass ein einheitliches Behördenhandeln erkennbar ist, dass zur Selbstbindung der Verwaltung führt. So, genug der altklugen Desillusionierung.

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  2. Nein, ich habe nichts gegen EInbahnstraßenregelung in vbB. Naja, fast, in dem gezeigten Bild in Wangen gibt es noch die Parallelstraße Wolfeggstraße, auch vbB, auch EInbahnstraße in die gleiche Richtung. Die hätte ich schon gerne in Gegenrichtung für Radfahrer frei. Würde es manchmal etwas leichter machen zum Kindergarten zu fahren. Aber das nur nebenbei.

    Den Buchstaben der VwV nach ist es aber den Gemeinden nicht erlaubt eine Einbahnstraße dort auszuschildern.

    Dass die VwV mich erstmal nicht tangieren, weil sie eben Vorschriften für die Verwaltung sind, und nicht für mich als Verkehrsteilnehmer ist mir schon klar. Aber wie die Unterschrift zu meinem Blog ja auch ausdrückt, geht es hier auch um Behörden. Und die haben da einfach Mist gebaut. Deswegen verlasse ich mich auch nicht auf Punkt 23 der VwV-StVO, das mit den mehrspurigen Rädern oder Räder mit Anhängern und Radwegen.

    Tut mir leid, war nix mit Deillusionierung 🙂 Aber offensichtlich war auch meine Intention mit diesem Beitrag nicht so ersichtlich wie ich dachte.

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    1. Es gibt ja immer auch noch den durch Google angespülten Leser des Beitrags …

      Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung sollte m. E. bei ganz strikter Rechtsanwendung Vorrang vor dem ruhenden Kfz-Verkehr haben, aber wer will sich schon technokratische Rechtsauslegung vorwerfen lassen in den bürgerfreundlich Amtsstuben? 😉

      Eine Soll-Vorschrift ist keine Muss-Vorschrift.

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      1. „Eine Soll-Vorschrift ist keine Muss-Vorschrift.“

        Aber fast. „Soll“ bedeutet, dass es im Einzelfall besondere Gründe dagegen geben muss. § 49 Abs. 9 StVO schreibt vor, dass beschränkungen des fließenden Verkehrs nur bei besonderer Gefahrenlage zulässig ist. Da eine Einbahnstraße mit oder ohne Radfahrer angeordnet werden „kann“, bedeutet das also, dass nur in Ausnahmefällen die Einbahnstraße auch für Radfahrer angeordnet werden darf.

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