Freigegebene Einbahnstraßen sagt ja vielen Verkehrsteilnehmern was, zumindest Radfahrern. Die sind, wie der Name sagt, freigegeben. Die Freigabe ist unter dem Schild, dass anderen Kfz-Fahrern die Einfahrt verbietet. Also so.

Auf der anderen Seite ist laut den Verwaltungsvorschriften auf der anderen Seite bei Zeichen 220 (Einbahnstraße) das Zusatzzeichen 1022-10 ( Sinnbild eines Fahrrades und „frei“) anzubringen. Sinn ist Fahrer über mögliche Radfahrer im Gegenverkehr zu informieren.
Aber was schert das schon die Verwaltung der Stadt Stuttgart.

Zitat aus den VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Punkt 7: „Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.“
In den Bundesländern können die Obersten Landesbehörden zusätzliche Vz festlegen. Aber nie die Straßenverkehrsbehörden selber.
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Danke für diesen tollen Blog. Macht weiter so.
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