Die Kreuzung Torstraße/Eberhardstraße an der Hauptradroute 1 war früher ein Ärgernis, und ist es auch nach dem Umbau immer noch. Eigentlich sollte ja ein Kreisverkehr hin, wie man so hörte. Der kam dann doch nicht. Das Ergebnis muss man einfach auf sich wirken lassen, ich lass die Bilder mal unkommentiert.
Hinweis: Die Bilder sind vom 21. Februar 2019.
Zum letzten Bild dann doch ein Kommentar: ja, der Jeep kommt aus der Eberhardstraße. Dazu musste nur wie üblich das Einfahrt verboten-Schild an der letzten Kreuzung „übersehen“ werden.
Update 12.07.2019
Die Kreuzung ist eines der Hauptärgernisse für Radfahrer in Stuttgart. Deswegen hat auch Christine Lehmann in ihrem Blog auch heute wieder einen Beitrag darüber. Was mich dazu brachte heute vorbei zu gehen und den aktuellen Stand zu dokumentieren.
Das blaue Auto im zweiten Bild kam aus der Eberhardstraße. Was eigentlich nicht gehen sollte, denn an der Kreuzung davor hängt ein Schild „Einfahrt verboten“. Richtung Torstraße ist nur Radfahrern durch Zusatzzeichen erlaubt.
Der schwarze Audi im dritten Bild war wohl so verwirrt von der Kreuzung, dass der Fahrer dort illegal wendete. Über Busspur und Fahrradschleuse hinweg.
Was soll das Schild unter dem Vorfahrt gewähren? Das gibt’s nicht und ich wüsste auch nicht, warum man drauf hinweisen soll, dass die Hauptverkehrsstraße gequert wird.
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Man kann nie Schilder genug haben. Wenn ich die Schilder weiter vorne noch aufgenommen hätte… Also bevor man an die Stelle kommt. Aber die hab ich mir gespart weil man sie wegen den Baucontainern der Baustelle rechts eh nicht sehen kann als Fahrzeugführer.
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Auch wenn BW von einer Partei regiert wird, die in zunehmendem Maße eine gestörtes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit offenbart, gilt (noch) die StVO. Gemäß § 39 I StVO dürfen nur zwingend notwendige VZ aufgestellt werden.
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Das ist ein ganz normales „abknickende Hauptstraße“-Schild und soll nur etwas Klarheit bringen. Gerade an dieser Kreuzung würde ich nicht erwarten, dass der Parkplatzsuchverkehr Vorrang hat.
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normal ist daran nichts. Das entspricht nicht der amtlichen Vorgabe und symbolisiert eben keine abknickende Vorfahrt.
Es gibt 4 mögliche Varianten:
1002-10: von unten nach links
1002-11: von oben nach links
1002-20: von unten nach rechts
1002-21: von oben nach rechts
Dabei sind die 4 Straßen immer im 90°-Winkel zu einander dargestellt.
Bei nicht abknickende Vorfahrten – auch wenn diese vielleicht um 20° Winkel vom rechten Winkel abweicht – reicht das „Vorfahrt gewähren“. Die oben genannten VZ werden genutzt, wenn dieser Standardfall nicht vorliegt.
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