Die unendliche Geschichte: die Ausschilderung von Baustellen. Das wirklich Schlimme daran ist, man weiß nie ob die Bauarbeiter einfach irgendwas aufgestellt haben, oder ob das wirklich so angeordnet wurde. In den meisten Fällen befürchte ich, die meinen das ernst so auf den zuständigen Ämtern.

Im Vordergrund auf dem Böden die gezackte Linie. Kundigen, also Nicht-Autofahrern, ist die bekannt als Zeichen 299 aus der StVO. Dort steht dazu
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote nicht halten oder parken.
Eigentlich eindeutig. Nur, wird das jetzt von der Schilderkombination mit dem Parkverbot aufgehoben? Dann müssten doch entsprechende Bodenmarkierungen dazu kommen.
Weiter hinten ist am Mast ein Parkverbot ausgeschildert. Was dem temporären Schild absolutes Halteverbot widerspricht.
Aber was soll’s. Das ist schlicht Stuttgart. Einfach hinstellen, passiert eh nichts. Am Besten auf den Gehweg, da gelten die Schilder bekanntlich eh nicht.
Vorübergehende Haltverbote heben Parkerlaubnisse auf (Anl. 2 StVO Rn. 61), eine umgekehrte Regelung ist mir nicht bekannt.
Hier hätte Zeichen 299 aufgehoben werden müssen.
Die Beschilderung im Hintergrund ist (zum Glück) zu klein, um sie im Detail sich anzuschauen.
In der Realität treffen überlastete und mal mehr und mal weniger sachkundige Behörden mit desinteressierten Bauunternehmen und einer Bevölkerung die nochmal ganz eigene Vorstellungen hat und bereit ist die umzusetzen, aufeinander. Gerade letztere wird immer ausgeblendet, obwohl Diebstähle, Vandalismus und eigenmächtige Veränderungen kein seltenes Phänomen sind-
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Welche Beschilderung meinst du, die nicht zu erkennen ist? Die an der Kurve? Leider kann ich kein neues Foto machen, die Baustelle ist vorbei und der Schilderwald abgeräumt.
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Ja.
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