Letztes Jahr wurde mit großem Tamtam ein neuer Radweg zwischen Dettingen und Ofterdingen freigegeben. Der baden-württembergische Verkehrsminister nutzte die Gelegenheit, um nicht nur seinen Fahrradhelm auszuführen, sondern natürlich in Sachen Eigen-PR. Denn man tut ja was für den Radverkehr! Aber Undank ist der Welt Lohn, außer dem ADFC Stuttgart fanden eigentlich alle Radfahrer den Weg unzumutbar, lächerlich und schrottig (siehe den Twitter-Thread). Kurz gesagt: unzumutbar.
Nun hat sich auch das bewahrheitet, wovor im Zusammenhang mit Radwegen, -streifen, oder etwas was auch nur so aussieht gewarnt wird: Selbstjustiz von Autofahrern. Das ist eigentlich nichts Neues. Aber was steht da im Bericht des Schwäbischen Tagblattes? Der Staatsanwalt erkannte ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Das können doch nur Fake-News sein. Oder wurde der Staatsanwalt von Reptiloiden übernommen? Oder schlicht noch nicht richtig informiert? Man darf gespannt sein.
Update 14.05.2020
Wie ich leider erst heute gesehen habe beschwerte sich am 12.11.2019 ein Cornelius Gruner bei mir über das Kontakformular, bzw. bei einem „Herrn Tinker“, über das „ADFC-Bashing“ und forderte Belege dafür. Offensichtlich reicht ihm der Verweis auf den Twitter-Thread oben nicht aus. Daher hier der bewusste Tweet als Bild

Soviel zu dem Vorwurf, ich würde Fake-News verbreiten.
Man müsste vielleicht noch mal nachfragen, ob das schöne blaue Schild mit dem Fahrrad da überhaupt stehen darf, wenn der Radweg gar nicht den erforderlichen Kriterien entspricht.
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Also Nachfragen immer gern. Aber welchen Kriterien soll der Radweg nicht entsprechen? Ich lass mich da gerne belehren, aber mir fallen da gerade keine ein.
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So begrüßenswert und fast schon „verstörend“ 😉 das ist, dass hier eine StA sogar mal von sich aus tätig wurde: dass die Staatsanwältin meint, der Radfahrer hätte da (auf der Fahrbahn) nicht fahren dürfen ist vollkommen absurd. Hast du einen Link zu OSM? Sieht für mich nach allem, aber nicht nach einem straßenbegleitenden „Radweg“ aus.
So einen ähnlichen Schotterweg gibt es hier auch; war dann auch der damals allererste, der wegen meines Widerstands entbläut werden musste. Schön fies von der Fahrbahn aus mit Z 240 beschildert – und dann nach ein paar hundert Metern von der Fahrbahn auf eine üble, ca. 20 bis 30 m von der Fahrbahn entfernte Schotterpiste führend, zwischendurch sich mal wieder an die Fahrbahn annähernd wieder für ein Stück asphaltiert. In der Presse gabs dazu mal einen Artikel, indem der Autor meinte, dieser Radweg sei „doch so richtig schön“…
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https://www.openstreetmap.org/#map=15/48.4265/8.9771
Ob das aktuell ist? Da sind jedenfalls an nur zwei, drei kurzen Abschnitten Radwege vorhanden. Natürlich wieder was komplett typisch für außerorts ist – nur auf einer Seite, mal fahrbahnbegleitend, dann wieder richtig schön in den Wald rein…
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Link zu OSM hat Martin ja schon genannt. Mehr kann ich da auch nicht sagen, ich kenne zugegebenermaßen nur von Berichten und Bildern. Aber das langt mir schon.
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Das blaue Schild darf da schon stehen. Es besteht aber trotzdem keine Benutzungspflicht, weil dazu der Weg strassenbegleitend und durchgängig sein müsste. Steht so direkt in der StVo. Und strassenbegleitend heisst nach den mir bekannten Urteilen einen maximalen Abstand von 5m von der Strasse.
Zumutbar muß er auch sein. Und das ist er bei Schotter für ein Rennrad eben auch nicht.
Heikel ist das aber trotzdem, weil das manche Autofahrer zu solchen Aktionen animiert.
Aber trotz der angenommenen Benutzungspflicht finde ich das Urteil sehr gut, weil damit klar ist daß Belehrungsversuche für den Autofahrer in jedem Fall böse ausgehen können.
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Gefährliches Halbwissen. 😉 Das steht wo genau in der StVO? Und in welchen Urteilen?
Schön wär es ja, wenn das in der StVO (und nicht nur in der VwV) stünde und somit zitierbar wäre. Im Einzelfall musst du das immer dem Unfallgegner, seiner Versicherung, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Richter erklären. Die Staatsanwältin wusste das hier offensichtlich nicht – oder sah das ganz anders.
Durchlöcherte und matschige Schotterwege hält z. B. das VwG Neustadt an der Weinstraße übrigens aber sowas von für zumutbar, für alle Arten von Rädern. Man kann ja „Schutzkleidung“ anziehen…
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Da ich es immer wieder lese, hake ich mir mal ein. Wieso ist Schotter eigentlich nur für Rennräder böse, für alle anderen Räder nicht? Mal abgesehen von Stollenreifen für MTB gibt es das Problem bei anderen Rädern auch.Da müssten die Probleme auch noch größer sein, denn die allemeisten Trekking-, Touren-, City- etc.-Räder fahren mit Reifen mit Profil. Profil, in dem sich kleine Steinchen schön festhaken können und sich durch die Walkarbeit durch den Reifen arbeiten. Ein Problem dass bei Rennrädern seltener ist, da diese meist mit Slicks gefahren werden.
Und von Liegerädern gar nicht zu reden. 20″-Räder auf holprigen Schotterstrecken machen richtig Spaß. Nicht. Das gilt auch für Kinderräder übrigens.
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Ehrlich gesagt, verstehe ich den Sachverhalt nicht ganz- irgendwie wirkt das alles wirr. Die STVO ist da eindeutig: Wo ein blaues Schild für Radfahrer, da muss ich auch den Radweg benutzen. Jedoch, wenn Scherben etc. rumliegen darf ich auch die Straße benutzen. Wo ist das Problem jetzt?
Warum der Unfall genau passiert ist und ob sogar Vorsatz mit im Spiel war, das habe ich nicht verstanden.
Ein anderes Thema ist VM Hermann: Ein Schönwetterredner und Ankündigungsminister. 8 Jahre im Amt und nix geliefert. Wann wird dieser endlich gefeuert? Vom ADFC und VCD halte ich nichts- aufgeblähte bürokratische Apparate, die sich sehr vom Bürger entfernt haben. Diese ganzen Funktionäre sitzen mit VM Hermann seit Jahren am Tisch. Man kennt sich…
Auffallend: Bei Kritik wird einem Ignoranz und Arroganz der Macht entgegengebracht. Vorallem was den grünen OB Kuhn und den VM Hermann angeht. Das geht soweit, das eine gewisse grüne Schriftstellerin aus Stuttgart mit ihrem ‚Fahrradblog‘ munter alles zensiert was ihr nicht in den Kram passt. Kritik gegen diese beiden Herren wird nicht geduldet. Soweit ist es also schon: Art 5 wird außer Kraft gesetzt.
Der besagte Blog ist ein Propaganda Trojaner- mehr nicht…
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Erstmal: hallo Martha. Bist du die, die bei Christine kommentiert hat eine Zeit lang? Dann freu ich mich besonders. Bei mir darfst du übrigens Roß und Reiter nennen.
Das Blauschild sagt neben der Radwegebenutzungspflicht noch etwas aus, nämlich Benutzungsverbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer. In dem Fall hier ist der Fall so dass der Weg wohl nicht neben der Fahrbahn läuft, also nicht straßenbegleitend ist, und damit keine Benutzungspflicht gegeben ist. Selbst wenn das alles wäre, also straßenbegleitend und zumutbar, der Radfahrer also ordnungswidrig auf der Fahrbahn gefahren wäre, erlaubt das dem Autofahrer noch lange nicht Selbstjustiz.
Offensichtlich lief es so ab: der Radfahrer fuhr auf der Fahbahn, der Autofahrer war darüber erbost und schrie ihn aus dem Seitenfenster während der Fahrt an, und drängte ihn dann ab in den Graben. Und dann noch Unfallflucht.
Bei deiner Kritik an Hermann, Kuhn, ADFC und in Teilen VCD bin ich bei dir. Ist auch nicht zu übersehen wenn du mein Blog liest 😉 Aber auch wenn Christine deine Kommentare gelöscht hat: Art. 5 GG ist dadurch nicht betroffen. Der Artikel ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das Blog von ihr ist aber keine staatliche Seite, sondern ihr privates Blog.
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Ja, ich bin die.
Und ja, die hat ständig meine Postings gelöscht. Unter fadenscheinigen Vorwänden. Was stimmt mit dieser Dame nicht?
Zu Art.5: Ich glaube das siehst Du ein wenig falsch. Es ist nämlich die Frage, ob das wirklich ein rein privater Blog ist. Ich sage nein! Sie hat ein öffentliches Amt und streut oft öffentliche Themen sehr manipulativ und hochpsychotisch unters Volk, mit dem Ziel, die GRÜNEN immer gut dastehen zu lassen. Das ist Propaganda in Reinkultur. Wenn sie daher ihr Amt ins Spiel bringt, gelten auch andere Regeln. Auch was Art. 5 angeht.
Ich bring dir ein anderes Beispiel für mißlungene/vorsätzliche Trennschärfe zws. Privat und Amt. Die Fahrradbeauftragte der Stadt Stuttgart, Frau Adam. Vor einiger Zeit, las ich folgenden Artikel: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fahrrad-beauftragte-lebt-in-fellbach-stuttgarts-oberste-radlerin-kommt-aus-fellbach.5fda05df-4ed7-4be0-a931-18cf75cba739.html
Kommt zunächst alles harmlos daher. Bei genauerer Betrachtung, fragte ich mich, ob ich hier manipuliert werde. Entscheidend ist der Abschnitt: ‚Das Radkonzept in Fellbach..gefällt ihr.‘ Da habe ich beim ADFC Klimaindex nachgeschaut: Fellbach hat eine Schulnote 3,7. Seit Jahren. Wie kommt also eine Fahrradbeauftragte der Stadt Stuttgart-unter dem Deckmantel der Privatfrau aus Fellbach dazu, öffentlich die Nachbarkommune zu bewerten?
Und durch ihr ‚gefällt ihr‘ zu suggerieren das in Fellbach alles gut wäre, obwohl das die Fakten lt. ADFC Klimaindex nicht hergeben. Sind die 100 Teilnehmer beim ADFC Klimaindex die Fellbach benoteten, alles Vollidioten?
Das meine ich mit Propaganda. Und genau nach diesem Muster verfährt die Dame mit dem anderen Blog…
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Bei der Bezeichnung Propaganda bin ich schon einigermaßen bei dir. Die Definition von Zensur ist aber enger gefasst. Auch Personen in öffentlichen Ämtern dürfen sich privat äussern. Ihr Blog ist auch noch entstanden zu Zeiten, da war sie weder in einem politischen Amt noch in einer Partei. Insofern empfinde ich es schon getrennt.
Fellbach ist auch so eine Sache. Ich bezeichne die Stadt gerne als das schlimmste Beispiel für Radfahrergefährdungspolitik. Eigentlich meide ich diese Stadt mittlerweile mit dem Rad, wenn es sich vermeiden lässt. Aber auf meiner geistigen Todo-Liste ist trotzdem ein Besuch, in dem ich mal Material für einen Verriss auf meinem Blog sammeln will. Vielleicht komme ich mal dazu.
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