Verkehrsberuhigte Bereiche sind für Fußgänger

Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Aus den Verwaltungsvorschriften zur StVO zu Zeichen 325.1 "Verkehrsberuhigter Bereich". Verwaltungsvorschriften sind geltendes Recht für … Weiterlesen Verkehrsberuhigte Bereiche sind für Fußgänger