Wochenrückblick KW 46/2022

Roadbike: Berufung erfolgreich: Milderes Urteil gegen SUV-Fahrer

Immerhin wurde noch eine Strafe ausgesprochen. Normalerweise gibt es ja midlernde Umstände. Hier wurde aus dem Rentner auf einmal ein Berufskraftfahrer. Und dann musste er noch einen Shitstorm aushalten. Der Ärmste.

taz: Lebenslang für Terror-Radler

Für die Einen ist es Satire, für die Anderen (CDUCSUAfD) ist es eine gute Idee.

Handelszeitung: Klima: Manch ein Auto schneidet besser ab als das Velo und der ÖV

Könnte auch Satire sein. Aber der Autor meint das vermutlich ernst. Googeln nach ihm führt zu starkem Kopfschütteln.

Tagesspiegel: Verlängerung der A100 in Berlin: Rund um den Treptower Park droht ein Verkehrskollaps – und niemand fühlt sich zuständig

Auweia. Die planen echt eine neue Straße im luftleeren Raum? Als ob die da alleine steht? Was wundere ich mich überhaupt. Radwege werden genauso geplant und durchgeführt.

Spiegel: Keine Rettungsgasse – Einsatzkräfte müssen über A9 laufen

Keine Gerede über Stauterroristen? Auto-RAF? Weder aus der Politik noch aus den Medien? Ist das Gepöbel gegen die Letzte Generation etwa doch nur Gepöbel? Wobei es schon Anlass zur Kritik gibt. Von den Aktionen der Gruppe bis zur Spendensuche über Bitcoin(!)

27 Kommentare zu „Wochenrückblick KW 46/2022

  1. Bist du neuerdings in der CDU oder woher kommen die Bestrafungsphantasien zwischen den Zeilen beim ersten Link? ^^

    Like

    1. Schau dir das Video an. Der Typ gehört aus dem Verkehr gezogen.
      Und ich war nie gegen Strafen. Wenn man es sich verdient. Und überzogen muss es auch nicht sein. Das Gesetz hätte in dem Fall mehr erlaubt. Berechtigterweise.

      Like

      1. Ich finde, dass man Höchststrafen als das sehen sollte, was sie sind: Höchst mögliche Strafen im extremsten Fall des Vergehens. Ich wüsste durchaus noch extreme Varianten.

        Und die Frist ist die Zeit, nach der er frühestens den Lappen wieder bekommen kann. Kann gut sein, dass der nie wieder fahren darf. Der Fahrerlaubnis kann auch weg sein, wenn man notorisch falsch parkt. https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1266947.php Das ist natürlich ein bisschen ungerecht, weil man in Städten wie Dortmund in einem Jahr nie so häufig erwischt werden kann.

        Gefällt 1 Person

  2. Zum ersten Artikel: Mir geht diese autozentrierte Deutsche Justiz allmählich richtig auf den Sack! Dieser alte, dicke, weiße Mann mit SUV mit anscheinend hohen Minderwertigkeitskomplexen, meint doch tatsächlich, die Straße gehört ihm allein! Zieht eine Irren-Nummer ab, jammert bissel im Gerichtssaal rum und von aufrichtiger Einsicht keine Spur. So wenig Einsicht, das er jetzt in die nächste Instanz geht, um die berechtigte Strafe weiter runter zu jammern. Das ist doch kein Mann- das ist erbärmlicher und hochnotpeinlicher Loser! Ich hätte ihn in die Psychiatrie geschickt und zwar für sehr lange Zeit. Auf der Straße hat der definitiv nichts verloren. Zudem: Glasklarer Wiederholungstäter. Der benutzt sein Fahrzeug als Waffe (vermutlich Mirco-Penis-Syndrom) und ohne sein Fahrzeug ist dieser Typ ein NICHTS. Und ich mache jede Wette: Der fällt wieder auf…. soviel zum Thema unsere ‚kompetente‘ Deutsche Justiz.

    Gefällt 1 Person

    1. Keiner kennt das Urteil, aber einschlägige Kreise wissen schon jetzt, dass es ein Fehlurteil ist. Year. Das würde ich ja auch davon trennen, ob nun der Rechtsrahmen angemessen erscheint. #Rechtsstaat

      Warum soll der in die Psychatrie? Gibt es eine entsprechende Diagnose, die das erfordert? Ich bin dafür, dass man nicht ohne entsprechende Diagnose zwangseingewiesen werden sollte. #Rechtsstaat

      Soweit ich das sehe, ist hier am Ende keinem ernsthaft was passiert außer einem gewaltigen Schrecken. Das ist in meiner Welt was anderes als Mord, Todschlag, Vergewaltigung und sollte nicht genauso bestraft werden. #Rechtsstaat.

      Gefällt 1 Person

      1. Es ist zwar niemand was passiert, aber die Radfahrer wurden bedroht, die Bedrohung wurde mit dem Auto als gefährlichem Gegenstand durchgeführt. So harmlos war das nicht.
        Der Fahrer war Berichten zufolge auch nicht das erste Mal auffällig.

        Like

      2. Keine Ahnung über welchen Fall DU redest- aber anscheinend hast du weder das Video gesehen noch den Artikel gelesen.

        Like

        1. Du warst im Gerichtssaal dabei? Du kennst die Urteile? Dein Wissen über Justiz im Rechtsstaat stammt nicht nur von anderen ebenso unbeleckten Experten?

          Reg dich darüber auf, dass die CDU ihren Wählern es als Belastung verkauft, wenn die Falltiefe ihres Klientels beschränkt wird. Und sich das von einem Ex-Blackrock-Typen einreden lässt, der „Arbeit muss sich lohnen“ nicht als Botschaft an die Wirtschaft versteht, sondern als Begründung, um nach unten zu treten.
          https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-11/buergergeld-kompromiss-cdu-ampel-koalition/komplettansicht

          Gefällt 1 Person

          1. Whataboutism ist alles möglich, nur kein Argument.

            Wie die Bezeichnung „Gefährdung des Straßenverkehrs“ (§315c StGB, bitte mal nachlesen) als Straftatbestand bereits nahelegt, ist hier gerade nicht maßgeblich, daß jemanden etwas passiert ist. Wenn jemandem etwas passiert ist, ist es nämlich vorbei mit „Gefährdung“, denn die Gefahr ist dann verwirklicht, und wir sind bei ganz anderen Straftatbeständen (schwere Körperverletzung, versuchter Totschlag, versuchter Mord usw.)

            Insofern stellt sich auch mir die Frage, wie man Straßenverkehrsgefährdung im Vergleich zu dieser hier noch maximieren können soll und wie sehr, um bei der hier vorliegenden *nicht* die mögliche Maximalstrafe (5 Jahre Freiheitsentzug) wenigstens als Ausgangsbasis für die Urteilsfindung zu nehmen? Denn es handelt sich um gleich drei (=3) Fälle (Taten), um Tatmehrheit also und auch bei nur geringstem, für den Täter nicht vorhersehbaren Gegenverkehr hätte es Tote gegeben. Nochmal: Strafbar nach §315c StGB ist die *Gefährdung* von Leib und Leben eines anderen, nicht die Verwirklichung dieser Gefährdung.

            Die Nötigung, die dieser Täter beging ist in Tateinheit mit der Gefährdung erfolgt, für die er ebenfalls mit verurteilt wurde. Es handelt sich also um eine *Gesamtstrafe*.

            Also ja: Wieso ist der Mann noch frei? Was rauchen die bei Gericht? Woher kommt diese Anmaßung, den Willen des Gesetzgebers so eklatant zu mißachten und derartige Kuschelurteile zu fällen? Wieso wird angesichts der offensichtlichen Gefährdungslage kein Gutachten auf Kosten des Täters dazu eingeholt, ob man dem Täter überhaupt jemals wieder ein Kraftfahrzeug steuern lassen kann und bis dahin die Fahrerlaunbis unbefristet entzogen und die Wiedererteilung an eben ein solches Gutachten gebunden? Wieso entzieht sich das Gericht hier seiner ureigensten Aufgabe? Wieseo verweigert es außerdem drei seiner Kernaufgaben: Opferschutz, Schutz der Gesellschaft, Rechtsfrieden herstellen? Woher kommt die Dreistigkeit der wahrheitswidrigen Behauptung, der Täter sei bisher nicht auffällig geworden? Was bilden die sich eigentlich ein, wozu wir in diesem Land Gewaltenteilung haben? Das Gerichtswesen dient der Rechtsfindung, nicht der Rechtssetzung. Das ist und bleibt hoheitliche Aufgabe des Gesetzgebers und keines Schwarzkittels/keiner Schwarzkutte.

            Alles in allem ist das ein Skandalurteil. Leider ist auch das Alltag in der deutschen Justiz, sobald Täter ein Kfz als Tatwerkzeug verwenden.

            Kritik daran ist nicht nur zulässig, sondern dringend geboten.

            Gefällt 1 Person

          2. Darf man nicht mal mehr fragen, ob der andere weitergehende Quellen hat als man selber?

            Vermutlich dürfte es sich um § 315 C I Nr. 2 lit. b handeln. Da könnte man auch mit Berührung überholen, z. B.

            Über den Haftantritt entscheidet nicht das Gericht, sondern der Staatsanwalt. § 451 I StPO. Aber mal schön richtig Gericht pöbeln. Das ein Urteil erst einmal Rechtskraft haben sollte, bevor jemand bestraft wird, versteht sich im Rechtsstaat von alleine.

            Das Gericht ist nicht die zuständige Behörde für den dauerhaften Entzug. § 46 I FeV. Die zuständige Behörde kann auch Gutachten verlangen. Da ist da auch richtig aufgehoben, nicht am Strafgericht.

            Gefällt 1 Person

          3. Den sogenannten Überholvorgang „mit Berührung“ hat der Täter ja versucht, umzusetzen. Lediglich der für den Straftäter nicht abschätzbaren Fitness eines seiner Tatopfer ist es zu verdanken, daß diese nicht erfolgte. Die Fitness des Opfers als strafmildernd für den Täter zu werten, verhöhnt das Opfer, das muß so klar gesagt werden.

            2. Den Entzug der Fahrerlaubnis schreibt der §69 StGB dem Gericht vor. Wie sich angesichts der Tat (bzw. richtiger den Taten) und der vom Gericht glatt weggelogenen Vorgeschichte ergeben soll, daß der Herr nicht offensichtlich zum Führen von Kfz untauglich ist, darf das Gericht gerne ausführlich im Urteil erklären. Denn der Gesetzgeber schreibt mit §69 einen Regelfall vor, Abweichungen hiervon sind also zu begründen. Wir sind hier nicht bei Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten (Vergehen). Die FeV kann hier allenfalls nachrangig greifen, weil schon §69 StGB greift, was höherrangiges Recht ist.

            Es sei denn natürlich, das Gericht entzieht sich seiner Pflichten, wie hier geschehen.

            3. Die Staatsanwaltschaft ist Vollstreckungsbehörde. Über Haftstrafe oder nicht entscheidet das Gericht. Das hat es auch und es beim erhobenen Zeigefinger belassen, was angesichts der Tat geradezu grotesk ist.

            Ja, ich pöbele gegen das Gericht, weil diese schlampige, den Gesetzgeber und damit die demokratische Rechtsordnung mißachtende „Rechtsprechung“ auf Rechtsbeugung hinausläuft. (Von der man sich natürlich von den Kollegen mit absurdesten Wortklaubereien und hanebüchenen Verrenkungen freisprechen läßt, wie der BGH schon mehrfach bewies, weshalb sie praktisch nicht mehr verfolgt, geschweige denn tatsächlich bestraft wird.)

            Gefällt 1 Person

          4. Peter Viehrig:

            Was rauchen die bei Gericht? Woher kommt diese Anmaßung, den Willen des Gesetzgebers so eklatant zu mißachten und derartige Kuschelurteile zu fällen?

            Peter Viehrig:

            Es sei denn natürlich, das Gericht entzieht sich seiner Pflichten, wie hier geschehen.

            Peter Viehrig:

            Ja, ich pöbele gegen das Gericht, weil diese schlampige, den Gesetzgeber und damit die demokratische Rechtsordnung mißachtende „Rechtsprechung“ auf Rechtsbeugung hinausläuft.

            Hierzu der Artikel:

            Dem Verurteilten ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, der Führerschein ist eingezogen worden (Paragraph 69 Strafgesetzbuch). Es gibt keine automatische Frist, nach deren Ablauf der Verurteilte wieder Kraftfahrzeuge führen darf. Er muss vielmehr bei der Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dann in eigener Zuständigkeit zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen dem Verurteilten eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

            Peter Viehrig:

            Woher kommt die Dreistigkeit der wahrheitswidrigen Behauptung, der Täter sei bisher nicht auffällig geworden?

            hierzu der Artikel:

            Dabei hat auch eine Rolle gespielt, dass der zuvor verkehrsrechtlich kaum in Erscheinung getretene Verurteilte

            Peter Viehrig:

            Wieso wird angesichts der offensichtlichen Gefährdungslage kein Gutachten auf Kosten des Täters dazu eingeholt, ob man dem Täter überhaupt jemals wieder ein Kraftfahrzeug steuern lassen kann und bis dahin die Fahrerlaunbis unbefristet entzogen und die Wiedererteilung an eben ein solches Gutachten gebunden?

            Da er die Wiedererteilung gerade eh nicht beantragen kann, braucht die Gutachten gerade keiner. Vielleicht beantragt er das nie, und wenn ja, reicht es dann, wenn er der Behörde entsprechende Gutachten vorlegen muss. § 46 FeV.

            Gefällt 1 Person

  3. Wir hatten es ja schon mal von den Hochstraßen für Fahrräder. Eine Idee, für die sich die CDU begeistern kann.

    https://merkurist.de/mainz/oberbuergermeisterwahl-manuela-matz-radwege-und-oepnv-in-mainz-sind-eine-katastrophe_qQh

    Die erwähnte Brücke zum Begrünen liegt anders als die Bahntrasse in NY nicht in der Stadt, sondern draußen und überquert Bahn und Gewerbe und ist baufällig und daher gesperrt.

    Und ich bräuchte mal jemand, der mir folgendes in „Logik“ übersetzt: „Dass manche Menschen auf das Auto schlichtweg angewiesen sind, fällt derzeit aus dem Blickfeld. Es gibt viele Gründe dafür, aber einer ist sicher: dass unser ÖPNV nicht für jede Mainzerin und jeden Mainzer als Alternative wahrgenommen wird. Den Alltag mit dem ÖPNV zu bewerkstelligen, ist für viele kaum möglich. Wenn die ganze Familie in die Innenstadt fahren will, ist das Parkhaus günstiger als Bus oder Bahn. Derzeit sollen Autos aus der Stadt raus, aber es fehlt die Alternative, das halte ich für den falschen Weg.“
    Menschen sind auf das Auto angewiesen, weil man den Alltag mit einer Familie nicht mit dem ÖPNV bewältigen, weil das Parken zu billig ist?

    Gefällt 1 Person

    1. Die Sache mit dem Parkhaus ist auch geil. Erst redet sie von Pendlerparkhäusern, also Park & Ride, und schlägt dann ein Parkhaus am Studentenwohnheim vor. Was das damit zu tun hat bleibt ihr Geheimnis.

      Gefällt 1 Person

      1. Ich sach ja imma: „Jede Stadt hat die Dezernenten, die sie verdient hat.“ 😉

        Ein schlüssiges Konzept ist auf jeden Fall nicht zu erkennen.

        Wenn ich bei Google schaue, liegt das Studi-Wohnheim hinten in der Sackgasse und nicht an einer Haltestelle. *thumpsup*. Zumal die Vermutung nahe liegt, dass es sich um baurechtlich notwendige Stellplätze handelt, die nicht zweckentfremdet werden dürfen und nur frei wären, wenn die Studis mit dem Auto zur Uni fahren.

        Gefällt 1 Person

Hinterlasse einen Kommentar